ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des Ferienhauses Junge Ruhr

  1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, wenn der Gastgeber die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

  1. Pflichten des Gastgebers

Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. 

  1. Pflichten des Gastes

3.1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienimmobilie und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers zu zahlen. Auftretende Mängel und Störungen sind unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen.

3.2. Für die Reinhaltung des Ferienhauses während der Mietzeit ist der Gast verantwortlich. Dazu steht eine Grundausstattung an Reinigungsutensilien in der Küche, im Bad und im Keller zur Verfügung.

  1. Nutzungsberechtigte des Ferienhauses/Nichtraucherunterkunft/Haustiere

4.1. Das Ferienobjekt darf nur von der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl zu Urlaubs- und Erholungszwecken genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nicht gestattet. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung und 2-facher Tagesmiete geahndet.

4.2. Das Rauchen ist aus Sicherheitsgründen und aus Rücksicht auf andere Gäste mit Allergien,  Familien mit Kindern und Nichtraucher untersagt.  Für das gesamte Haus gilt ein Rauchverbot, welches bei Nichtbeachtung zur Kündigung oder zu Schadenersatz, z.B. bei der Beseitigung der Nikotinspuren führt.

4.3. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren ist aufgrund von Rücksichtnahme auf andere Gäste mit Allergien nicht gestattet. 

  1. An- und Abreise

5.1. Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, steht das Ferienhaus am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast kontaktiert den Gastgeber bzgl. der Schlüsselübergabe.

5.2. Früh-Check-in und Spät-Check-out

Nach Verfügbarkeit und vorheriger Absprache besteht die Möglichkeit am Anreisetag zur

Frühanreise ab 13:00 Uhr und am Tag der Abreise zur Spätabreise bis 15:00 Uhr.

Dafür werden jeweils 25,00 €  berechnet.

  1. Rücktritt (Stornierung) und Nichtanreise

6.1. Bei einem Rücktritt vom Vertrag ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Rücktrittserklärung ist im Falle der direkten Buchung beim Gastgeber ausschließlich an diesen, nicht an örtliche Tourismusstellen oder sonstige Vermittler, zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Gastgeber.

6.2. Ein Rücktritt von der Buchung wird wie folgt berechnet: bis 2 Monate kostenfrei, bis 1 Monat 50%, bis 14 Tage 70% , bei späteren Stornierung oder Nichtanreise 90% des Mietpreises. Dabei bemüht sich der Gastgeber, einen anderen Mieter zu finden. Findet sich vor vereinbartem Mietbeginn kein Ersatzmieter, so ist der ursprüngliche Mieter verpflichtet, an den Vermieter eine Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen für die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung, Nebenkosten) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung in einem Ferienhaus pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.  

6.3. Eine nachträgliche Verkürzung der Dauer der Vermietungsleistung kommt einer Teilstornierung gleich, es gelten in diesem Fall die Stornobedingungen gemäß Ziffer 6.2. mit der Maßgabe, dass die Stornogebühren nur auf die stornierte Vermietungsleistung (anteilige Berechnung) erhoben werden.

6.4. Verhindern höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Kriege, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse (Überflutung, Brand, Erdbeben etc.) die Vermietung oder deren Fortdauer, so erstattet der Vermieter dem Kunden die komplette geleistete Zahlung auf den Gesamtmietpreis. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

6.5 Stornierung / Umbuchung im Zusammenhang mit COVID-19: Beiden Parteien steht der Rücktritt vom Vertrag zu, wenn durch behördliche oder gesetzliche Auflagen im Buchungszeitraum Reisebeschränkungen verordnet werden oder die touristische Vermietung untersagt ist und eine Verschiebung auf einen späteren Buchungszeitraum nicht möglich ist.

Zur Vermeidung finanzieller Verluste wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

  1. Zahlungsbedingungen

7.1. Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise fällig. Bei einem Aufenthalt bis 3 Nächte und bei kurzfristigen Buchungen (bis 30 Tage vor Mietbeginn) ist der gesamte Mietpreis sofort nach Rechnungserhalt zu entrichten.

7.2. Soweit im Einzelfall etwas anderes nicht ausdrücklich ausgeschrieben oder vereinbart ist, sind Zahlungen per Überweisung zu tätigen. Zahlungen können nicht in Fremdwährungen erfolgen.

7.3. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6.2. zu belasten.

  1. Preise

Im Preis enthalten sind neben der Unterbringungsleistung und der Nutzung der Ausstattung auch die Kosten für Strom, Wasser, Heizung, WLAN, TV, Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher sowie die Kosten für die Endreinigung bei normaler Nutzung.

  1. Kaution

9.1. Der Gastgeber kann eine Schadenskaution in Höhe von 150 EURO als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände verlangen.  Diese ist nicht verzinslich und kann nach Ermessen des Vermieters auch höher ausfallen, z.B. in der Silvesterzeit oder bei einem längeren Aufenthalt. Die Kaution wird vor Anreise auf das Konto des Gastgebers überwiesen (Eingang spätestens 2 Tage vor Anreise).

9.2. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Abreise auf Ihr Bankkonto, sofern keine Schäden (dazu zählt u. a. auch ein stark erhöhter Reinigungsaufwand, sofern dieser erheblich über der sog. Besenreinheit liegt oder Kosten für verlorene Gegenstände, wie z.B. Schlüssel) am Ferienhaus oder Inventar entstanden sind. Bei Schäden, die den Kautionsbetrag überschreiten, erfolgt keine Rückerstattung. Zum weiteren Ausgleich des Schadens wird dann eine entsprechende Nachforderung an den Mieter gestellt. 

  1. Haftung

10.1. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Haus oder auf dem Grundstück. Entstehen im Haus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.

10.2. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung/Auflagen oder nicht vom Mietobjekt des Vermieters ausgehende Belästigungen durch Baumaßnahmen oder Schallimmissionen etc. beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis abzüglich der Nebenkosten der Vermietung begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

  1. Mietobjekt / Hausordnung

11.1. Die Vermietung erfolgt mit vollständigem Inventar. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln und eventuelle, durch sein Verschulden entstandene Schäden dem Vermieter zu melden und durch Geldleistung zu ersetzen. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben. Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist.

11.2. Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentlich kurzzeitig, vom Vermieter nicht zu vertretende Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen.

11.3. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den Vermieter oder dessen Beauftragten auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Der Vermieter darf bei Notfällen das Mietobjekt jederzeit betreten.

11.4. Es gilt die für das Ferienhaus erstellte Hausordnung, welche im Haus vorzufinden ist bzw. per Email zugesendet werden kann. Der Gast verpflichtet sich, das Objekt besenrein und sämtliche Gegenstände, (Elektro)Geräte und Geschirr  im sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen und/oder Schadenersatz verlangt werden. Bei vorzeitiger Abreise tritt die Regelung gemäß Ziffer 6.2.  in Kraft die besagt, dass 90% des vereinbarten Mietpreises fällig sind, es sei denn, das Ferienobjekt kann an einen anderen Mieter für denselben oder längeren Zeitraum und derselben Mietsumme weiter vermietet werden.

  1. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

12.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

12.2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

12.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

12.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

– Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

– keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

– die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

– keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

12.5. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, so werden die Parteien die wirksame oder unvollständige Regelung durch angemessene Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommen.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

14.2. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.

14.3. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

14.4. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

  1. AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen  sind Bestandteil der Buchung, mit der Anzahlung anerkannt und ohne Unterschrift rechtsgültig.